Einfuhrbestimmungen
Momantener Stand der Begünstigungen zur Einfuhr des Persönlichem Eigentums in die Dominikanische Republik.
Vom Originalblatt in spanischer Sprache, ins deutsche übersetzt.
BEDINGUNGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG FÜR DIE BEGÜNSTIGUNG DES GESETZES NR 14-93
STEUERBEFREIUNG FÜR MÖBEL UND PERSÖNLICHES EIGENTUM
A.- DEFINITIVER WOHNSITZ IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
Die Zollbehörde behält sich das Recht vor, alle Recherchen vorzunehmen, um dieses zu überprüfen.
ANMERKUNG: Es wird darauf aufmerksam gemacht ,dass falls sich herausstellt,dass der Beantrager nicht den Paragraphen 13 Absatz D, des Gesetzes 14-93 erfuellt, die Möbel und persönliches Eigentum beschlagnahmt werden und eine Stafe in Höhe des doppelten nicht bezahlten Steuerbetrages, wie Paragraphen 200 des Gesetzes 1489 vorgesehen, fällt wird und eine zusätzliche Strafe in Höhe von 20% des Strafbetrages,vorgesehen im Gesetz 14-93.
B.- BEWEISE,DASS SIE IHREN WOHNSITZ MEHR ALS 2 JAHRE UNUNTERBROCHEN IM AUSLAND HATTEN. Kopie des Passes (Pässe)
ANMERKUNG: Nicht in den letzten 2 Jahren mehr als 3 Monate ununterbrochen im Lande sich aufgehalten haben.
C.- BEI BEANTRAGUNG VORWEISEN DES URSPRÜNGLICHEN WOHNSITZES. WIRD EINE KOPIE VERLANGT.
D.-DER GÜLTIGE REISEPASS MUSS MINDESTENS 2 JAHRE GÜLTIG SEIN
E.- VERSCHIFFUNGSKONNOSSEMENT IM ORIGNAL AUSGESTELLT AUF DEN EIGENTÜMER DER MÖBEL UND DES PERSÖNLICHEN EIGENTUMS.
F.- HEIRATSURKUNDE FÜR VERHEIRATETE ODER SCHEIDUNGSURKUNDE
G.- QUITTUNG UEBER DIE EINZAHLUNG VON RD$ XXXX (GESTEMPELT UND UNTERSCHRIEBEN DIESE QUITTUNG WIRD FÜR BEANTRAGUNG BENÖTIGT.
H.- ABRECHNUNGSFORMULAR UNTERSCHRIEBEN UND GESTEMPELT VON DER ZOLLBEHÖRDE (COLECTURIA)
GENERELLE ANMERKUNG
NACH ARTIKEL 13,ABSATZ D,werden nach dem GESETZ 14-93 STEUERBEFREIT:
Die Einfuhren von persönlichem Eigentum und Möbeln, sowie gebrauchte Arbeits-Berufsgeräte von Ausländern, welche in die Dominikanische Republik definitiv einwandern wollen und von Dominikanern,welche im Ausland ihren Wohnsitz für mehr als 2 Jahre ununterbrochen hatten und in die Dominikanische Republik definitiv zurückkehren um ihrem endgültigen Wohnsitz zu etablieren, jedoch nur in dem Fall, falls die Steuerbefreiung noch nicht vorher gewährt wurde.
Tip: Computer werden kaum verzollt, sie sollen ja den Fortschritt ins Land bringen, sie sind verhältnismäßig günstig im Lande zu erwerben.
Jedoch hört man von vielen, die mit den heimischen deutschen Comutern weniger Probleme mit Verschleiß haben, es kommt immer auf die Qualität an.
Man sollte sich überlegen ohne eine gültige Residenzia persönliche Dinge in die Domininikanische Republik einzuführen, da hier je nach und Lust und Laune der Zöllner die Einfuhrsteuer doppelt so hoch sein kann.
Man sollte sich am besten vor Ort erkundigen, wie Teuer einen ein neukauf gewisser Dinge kommt.
Einige Dinge kann man in der Dominikanischen Republik, weitaus günstiger als in Deutschland neu kaufen.
Wenn sie die möglichkeit haben, dann sollten sie auf den Kauf einer neuen Waschmaschiene in Deutschland nicht verzichten falls sie daran denken ihr persönliches Hab und Gut in einem Container in die Dominikanische Republik verschiffen zu lassen.
Es wird im nachhinnein von vielen festgestellt das man in der Dominikanischen Republik, eine sehr schlechte Auswahl an Waschmaschienen bekommt.
Grundsätzlich wird gesagt, das man wenn man eine gütlige Residenzia hat, die Einfuhr von persönlichem Eigentum in die Dominikanische Republik steuerfrei ist.
Oft müssen die Residenten aber auch trotz gültiger Residenzia eine Einfuhrsteuer bezahlen.
Beispiel:
eine gebrauchte Kaffemaschine wurde schon mit einer Steuer von RD$1200 berechnet.
Die Kaffemaschine sah Neu aus...da sie sauber war
Für 1200 RDS bekommt man in der Dominikanischen Republik 2 neue Kaffeemaschienen.
Man sollte sich gut überlegen einen Beispielsweise 40 Fuss Container in die Dominikanische Republik einzuführen, da die Kosten hier bis zu 12 - 15 Tausend Euro betragen können.
Viele vergessen, das man zu den Spedition und Verschiffungskosten noch die Einfuhrgebühren und auch oft unvorhergesehenen Zoll bezahlen muss.
Die Erfahrungen bei der Einfuhr von Hausrat sind so unterschiedlich, dass man kaum von sicheren Regelungen ausgehen kann.
Deswegen ist es bei einer definitiven Verschiffung mit einem Container besser diese Kosten vorher einzukalkulieren.
Es gab auch schon Fälle wo man einen 40 Fuß Container viel weniger gezahlt hat, dabei kommt es aber auch immer auf den Agentan an den man vor Ort mit der Aufgabe der Auslösung des Containers beauftragt.
Dabei kommt es dann auch auf den Ankunftshafen an, da dürfte Santo Domingo teurer sein als Boca Chica.
Fazit:
Ein ziemlich teures Unterfangen, wobei die Kosten einer Verschiffung mit Container in die Dominikanische Republik aufgrund unterschiedlicher Regelungen oft nicht kalkulierbar sind.
Ebenso könnte es passieren das einige Dinge aus dem Container wie durch Zauberhand verschwunden sind, wenn sie diesen öffnen.
Ein Risiko, was allen die so ein Vorhaben nutzen wollen, empfiehlt eine Versicherung über den Inhalt eines Containers abzuschließen und ggf. für fehlende Dinge eine Rechnung bei der Versicherung vorlegen zu können, damit diese sich dann auch in der Pflicht sieht für den Schaden Haftung zu übernehmen.
In Deutschland gibt es einige Versicherungen die dieses Versicherungspaket anbieten.
Die Allianz Versicherung ist eine der Beliebstesten für so ein vorhaben.
